Befasst man sich mit dem Thema PV Anlage und deren Installation, so trifft man auf jeden Fall auf den Begriff „Null Einspeisung PV Anlage“. Was genau eine Null Einspeisung PV Anlage ist und worauf man achten sollte, wird in diesem Beitrag näher erläutert. Zudem erhalten Sie einige Tipps und Empfehlungen.
Bei der Null Einspeisung PV Anlage wird der selbst erzeugte Solarstrom selbst verbraucht und kein überschüssiger Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das bedeutet, dass in jedem Fall ein Batteriespeicher zum Einsatz kommt, um den Solarstrom zu speichern.
Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Inselanlage. Diese Anlagen sind nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden. Der Unterschied besteht also im Vorhandensein der Verbindung zum öffentlichen Stromnetz. Während bei der Inselanlage keine Möglichkeit der Einspeisung oder des Bezuges besteht, hat die Null Einspeisungs-PV-Anlage diese Option offen.
Bei der PV Anlage mit Null Einspeisung besteht eine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz. Dies bietet eine gewisse Sicherheit, welche in Notfällen genutzt wird.
Es ist jedem erlaubt, eine PV Anlage mit Null Einspeisung zu installieren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass eine Einspeisung von Solarstrom nicht möglich ist. Aus diesem Grund muss bei der Installation der Anlage, wenn die Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz erfolgt, die Einspeisung technisch verhindert werden.
Dem zu Folge muss der Fachmann, der den Anschluss durchführt, für den Netzbetreiber eine Bestätigung ausstellen, die als Nachweis vorzulegen ist. Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, den Qualitätsstandard des Stromnetzes aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass das Stromnetz immer stabil bleiben muss und die Energiezufuhr keinen Schwankungen unterliegt.
Tipp: Es besteht für Betreiber einer PV Anlage mit Null Einspeisung jederzeit die Möglichkeit, auf eine Voll- bzw. Überschusseinspeisung zu wechseln. Wird dies geplant, ist es notwendig, die PV-Anlage für die zukünftige Stromeinspeisung anzupassen und den Netzbetreiber um eine Freigabe zu bitten.
Eine PV Anlage mit null Einspeisung muss wie jede andere PV Anlage auch durch die Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz angemeldet werden. Diese Anmeldung hat beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur zu erfolgen.
Diese Anmeldung muss durchgeführt werden, selbst wenn kein Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht notwendig, da kein Verkauf des erzeugten Solarstroms erfolgt und keine besteuerbaren Einnahmen entstehen.
Durch die Verbindung der PV Anlage mit null Einspeisung und dem öffentlichen Stromnetz muss die PV Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Das bedeutet, dass schon vor der Installation der PV Anlage der Netzbetreiber informiert werden muss. Dies gilt auch dann, wenn keine Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erfolgen wird.
Der Netzbetreiber hat bei einer Anfrage auf Netzverträglichkeit bis zu 8 Wochen Zeit, um den Antrag zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist daher empfehlenswert, schon bei der Planung einer PV Anlage den Netzbetreiber zu informieren und eine Netzverträglichkeits-Anfrage zu stellen.
Wurde die PV Anlage fertig installiert, kann durch den Netzbetreiber der Anschluss an das öffentliche Netz durchgeführt werden. Mit der Herstellung des Netzanschlusses erfolgt außerdem die Inbetriebnahme der Anlage. Eine weitere Meldung beim Netzbetreiber ist bei einer Null Einspeisung nicht mehr notwendig, da kein Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Die Anmeldung und somit Registrierung einer PV Anlage bei der Bundesnetzagentur ist auf jeden Fall immer durchzuführen. Diese Vorgabe gilt für jede PV Anlage, egal welche Nennleistung gegeben ist oder ob eine Null Einspeisung erfolgt. Diese verpflichtende Anmeldung gilt auch für den Stromspeicher, der in ein PV-Anlagen-System integriert wird. Nicht zu vergessen, dass jede Änderung an der PV Anlage ebenfalls meldepflichtig ist.
Hinweis: Die Frist für eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur beträgt einen Monat nach erfolgter Inbetriebnahme. Wird innerhalb dieses Monats keine Registrierung durchgeführt, kann es dazu kommen, dass ein Bußgeld zu bezahlen ist.
Für eine PV Anlage mit null Einspeisung gilt wie für jede andere PV Anlage eine Förderungsmöglichkeit. In erster Linie ist auch hier beim Kauf der PV Anlage keine Umsatzsteuer mehr zu bezahlen. Diese Regelung gilt bereits seit Beginn des Jahres 2023.
Zudem kann auch bei der Null Einspeisung PV Anlage der KfW Kredit 270 in Anspruch genommen werden. Dieser Kredit stellt ein äußerst zinsgünstiges Darlehen dar, das eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren betragen kann. Die ersten 5 Jahre können hierbei sogar tilgungsfrei gestellt werden.
Wird eine PV Anlage mit null Einspeisung installiert, so ist es empfehlenswert, einen intelligenten Wechselrichter zu nutzen. Durch diesen wird die PV-Anlagenleistung überwacht und nur die benötigte Menge an Solarstrom in das hauseigene Stromnetz eingespeist. Wird kein Strom benötigt, so kann der Wechselrichter die Erzeugung von Strom auch komplett abschalten. Dadurch wird vermieden, dass es zu einer Überschusseinspeisung kommt.
Wird ein Batteriespeicher in das PV Anlage-System integriert, so wird damit der Eigenbedarf erhöht. Der erzeugte überschüssige Solarstrom wird im Batteriespeicher gespeichert und steht später zur Verfügung. Zum Beispiel an Tagen mit schlechtem Wetter, wenn die PV Anlage weniger oder keinen Strom erzeugen kann. Außerdem steht der Strom auch abends oder nachts zur Verfügung. Auch hier regelt der intelligente Wechselrichter den erzeugten Solarstrom und lädt den Batteriespeicher.
Tipp: Die Speicherkapazität des Batteriespeichers sollte maximal 1,6 Mal die PV-Anlage-Nennleistung aufweisen. Ein überdimensionierter Batteriespeicher bietet keine Vorteile! Im Gegenteil, die Lebensdauer wird bei Überdimensionierung reduziert.
Bei einer PV Anlage mit null Einspeisung ist außerdem ein Energiemanagementsystem empfehlenswert. Dadurch wird die Nutzung des Solarstroms effizient gesteuert. Das Energiemanagementsystem misst den Stromfluss und leitet diese Information an den Wechselrichter weiter, der wiederum die Stromerzeugung anpassen kann. Diese beiden Geräte sorgen dafür, dass es zu keiner Überschusseinspeisung kommt und das Hausstromnetz beschädigt wird.
Hinweis: Eine PV Anlage mit null Einspeisung darf auf keinen Fall selbst an das Hausstromnetz angeschlossen werden! Die Selbstinstallation der Anlage ist jedoch gestattet. Die Inbetriebnahme und die vorhergehende Verbindung mit dem Hausstromnetz sowie dem öffentlichen Stromnetz darf nur durch einen ausgewiesenen Fachmann erfolgen. In der Regel erfolgt der Anschluss an das öffentliche Stromnetz durch den Netzbetreiber selbst.
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