Photovoltaik Förderung Niedersachsen 2024

In Niedersachsen bestehen derzeit keine Förderprogramme für Solarenergie oder Photovoltaikanlagen. Jedoch stehen staatliche oder kommunale Photovoltaik Förderungen zur Verfügung, die genutzt werden können. Seit dem Jahr 2023 steigt die Nachfrage bei Photovoltaikanlagen stetig. Die vom Umwelt- und Energieminister aus Niedersachsen angekündigte Solaroffensive trägt ebenfalls dazu bei. 

So müssen seit dem Jahr 2023 Gebäude so errichtet werden, dass jederzeit eine Nachrüstung mit einer Photovoltaikanlage erfolgen kann. Aus diesem Grund gestaltet sich das Installieren einer Photovoltaikanlage für Eigentümer von Häusern immer interessanter. Im Folgenden ein Überblick über die Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse in Niedersachsen. 

Photovoltaik Förderung Niedersachsen 2024

Kommunale Förderung in Niedersachsen 2024 im Bereich Photovoltaik

Die kommunalen Förderungen können als eine Art Unterstützung von Gemeinden und Städten angesehen werden. Die Unterstützungen können in unterschiedlichen Varianten erfolgen, wie zum Beispiel ein Zuschuss, der nicht retourniert werden muss. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, Darlehen zu erhalten, die sehr niedrig verzinst sind. Möchte ein Hauseigentümer diese Unterstützung erhalten, dann muss er bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt einen entsprechenden Antrag stellen.

Welche Förderangebote bestehen in Niedersachsen für Solarstrom von den Kommunen?

Nachdem in Niedersachsen landesweit die Förderungen für Photovoltaikanlagen beendet wurden, wurden von den Kommunen und der Hauptstadt Hannover eigene Förderprogramme erstellt. 

So soll der Photovoltaik-Ausbau in Hannover selbst und ebenfalls in den umliegenden Städten rascher vorangehen. Aus diesem Grund wurde von der Klimaschutzagentur das Solarkataster angefertigt. Mit diesem Kataster ist es einfach möglich festzustellen, ob ein Gebäude sich dazu eignet, eine Nachrüstung vorzunehmen oder nicht.

Die Region Hannover

Von der Stadt Hannover ist für die Region und auch umliegende Gemeinden und Städte die Förderung “Dach-Solar-Richtlinie” erstellt worden. Durch die Richtlinien dieser Förderung sind alle Maßnahmen zur Dämmung von bestehenden Gebäudedächern und eine gleichzeitige Photovoltaik-Anlagen Installation förderungsfähig. 

Der Förderbetrag liegt hier bei 50,– Euro für jeden Quadratmeter Dachfläche, der gedämmt wird. Der Förderbetrag ist jedoch auf maximal 50.000 Euro pro Gebäude begrenzt. Eine Dachsanierung und die Investition in eine Photovoltaikanlage sind daher als lohnend zu bezeichnen. 

Der enercity-Fonds proKlima

In den Bereichen Hannover, Ronnenberg, Hemmingen, Laatzen und Seelze werden durch den „enercity-Fonds proKlima“ für Photovoltaikanlagen Zuschüsse geboten.

Derzeit werden drei Angebote der Photovoltaik-Förderung von enercity zur Verfügung gestellt:

  •  SolarStromFassade
  • DachVollToll
  • SolarGrünDach

SolarStromFassade 

 

 

Diese Förderung besteht für Dachflächen, die sich durch ihre Bauweise und Größe nicht für die Installation einer Photovoltaikanlage eignen. Hier erhält man für Solarmodule, die an der Fassade befestigt werden, rund 100,- Euro/kWp. Mit 9.000,- Euro ist hier die Höchstgrenze der Förderung erreicht. 

DachVollToll

Diese Förderung von proKlima unterstützt die volle Belegung der Dachfläche mit Solarmodulen. Pro 100 kWp werden rund 100,- Euro Zuschuss gewährt. Die maximale Förderbetrag-Höhe liegt bei 1.000,- Euro. 

SolarGruenDach

Mit dieser Forderung wird die Begrünung von Dächern gefördert. Durch den höheren Aufwand liegt die Höhe der Förderung bei rund 200,- Euro/kWp. Der maximale Förderbetrag ist hier bei 6000,- Euro festgesetzt. 

Für alle, die nicht aus der Region Hannover stammen, besteht jedoch ebenfalls eine Möglichkeit der Förderung. Die aktuellen Webseiten der Gemeinden und Kommunen stellen hier Informationen zur Verfügung. 

Die Förderprogramme für Photovoltaikanlagen bundesweit

Niedersachsen bietet derzeit keine Förderung zur Installation von Photovoltaikanlagen. Trotzdem besteht ein Anspruch auf die Förderprogramme, die bundesweit bestehen. So zum Beispiel Förderungen, die den Kauf einer Photovoltaikanlage und deren Installation unterstützen. Diese finanziellen Anreize sind Unterstützung, um auf erneuerbare Energien umzusteigen und die Umwelt zu schonen. 

Die Förderung der KfW

Eine von der deutschen Regierung unterstützte Bank ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt. Die KfW verging Förderdarlehen für Maßnahmen und Projekte, die der Umwelt und der Gesellschaft Nutzen bringen. 

Die Darlehen der KfW zeichnen sich durch sehr niedrige Zinssätze aus. Niedriger als die Kreditzinsen von herkömmlichen Krediten. Zudem werden von der KfW hin und wieder nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. 

Das KfW Förderprogramm 270

Dieses Förderprogramm steht für Förderkredite, die zur Investition in Solarenergie genutzt werden. Dadurch können Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher auf Fassaden, Freiflächen und Dächern mit einem Jahreszinssatz effektiv von 5,21 Prozent finanziert werden. 

Die Höhe der möglichen Förderung ist hier mit 150 Millionen Euro je Vorhaben beschränkt. Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen werden hier gefördert. 

Die Einspeisungsvergütung für überschüssigen Strom

Von der Regierung wurde eine Einspeisevergütung festgelegt, wenn Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Zu diesen Energien zählen nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern auch Geothermie, Wasserkraft oder Biomasse. 

Diese Vergütung soll einen Anreiz bieten, grünen Strom zu erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Seit dem Jahr 2000 wurde die Einspeisevergütung jedoch reduziert. Daher ist es empfehlenswert, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss in das Stromnetz einzuspeisen. 

Steuerliche Vorteile von Photovoltaikanlagen

Seit Januar 2023 wurde die Umsatzsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gestrichen. Dieser Wegfall der Steuer betrifft auch die nötigen Schritte bis zur Nutzung. Hierzu zählen die Lieferung und die Installation bzw. Montage von Photovoltaikanlagen. 

Wegfall der Einkommensteuer beim Betreiben von Photovoltaikanlagen

Die private Nutzung von Solarstrom und der Verkauf von selbst erzeugtem Strom wurden seit 2022 von der Besteuerung durch die Einkommensteuer befreit. 

Achtung: Dies gilt nur für Photovoltaikanlagen bis zu höchstens 30 kWp. Leistungen über  30 kWp sind wieder einkommensteuerpflichtig. 

Fazit

Betrachtet man die Förderungsmöglichkeiten in Niedersachsen, so steht eine Förderung nicht so sehr im Fokus, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Trotzdem stellen die Fördermöglichkeiten für Niedersachsen einen Anreiz zum Wechseln dar. Das Investieren in eine eigene Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher ist wirtschaftlich gesehen äußerst sinnvoll. 

Die Kosten für eine Investition lohnen sich, wenn die attraktiven Kreditangebote von der KfW oder Landes- und Kommunen-Förderungen genutzt werden. Innerhalb kurzer Zeit haben sich zudem die Investitionskosten einer Photovoltaikanlage amortisiert. Egal ob Unternehmen, Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen, jeder findet garantiert eine Möglichkeit der Förderung, die zum eigenen Projekt passt. 

Selbst für Balkonkraftwerke bestehen unterschiedliche Förderprogramme von Gemeinden und Städten. Hier gilt es zu beachten, dass die Fördertöpfe relativ schnell ausgeschöpft sind und vor der Planung eine Recherche durchgeführt werden sollte. 

Für die Bewohner Niedersachsens bieten sich einige sehr attraktive Förderungen, um den Umstieg zur erneuerbaren Energie zu wagen. Die Forderungen bestehen nicht nur auf den Ebenen der Gemeinden oder Kommunen. Auf Bundesebene wurden ebenfalls Forderungen zur Verfügung gestellt. So zum Beispiel der Wegfall der Umsatzsteuer bei Kauf und Montage einer Photovoltaikanlage und der Wegfall der Einkommensteuer. 

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