Damit in Deutschland energieeffizientes Wohnen realisiert werden kann, fördert der Staat den Bereich Solarenergie enorm. Durch Zuschüsse und Förderprogramme werden Immobilienbesitzern angeregt, Photovoltaikanlagen anzuschaffen und zu installieren. Zudem werden ebenfalls passende Stromspeicher zu PV-Anlagen gefördert.
Photovoltaikanlagen leisten einen enormen Beitrag, um saubere Energie erzeugen zu können. Gleichzeitig ist die Investition in eine PV-Anlage jedoch hoch. Damit der finanzielle Aspekt auf die Immobilienbesitzer nicht abschreckend wirkt, wurde die Mehrwertsteuer beim Kauf, der Lieferung und der Montage gestrichen. Wann man die Mehrwertsteuer zurückbekommt, oder wann nicht, wird hier genauer erklärt.
Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine indirekte Steuer, die beim Verkauf von Gütern und Dienstleistungen eingehoben wird. Dadurch fällt oder fiel sie auch bei der Anschaffung einer PV-Anlage an. Die Mehrwertsteuer ist jedoch landesabhängig und variiert dadurch. Durch die Mehrwertsteuer wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage preislich enorm erhöht. Durch diese Erhöhung wird die Rentabilität der PV-Anlage beeinflusst.
Zu den wohl interessantesten Förderungen in Deutschland gehört der Wegfall der Mehrwertsteuer bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Diese steuerliche Erleichterung gilt seit dem 1. Januar 2023 und soll weiterhin gelten. Hiervon betroffen sind auch die Montage und Installation sowie der Kauf eines Batteriespeichers.
Das bedeutet, dass man bei der Anschaffung keine Mehrwertsteuer bezahlen muss und keine behördlichen Hindernisse in Kauf nehmen muss, um die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen.
Es ist jedoch nicht nur der Kauf von Photovoltaikanlagen, deren Montage und Inbetriebnahme von der Mehrwertsteuer befreit. Unter bestimmten Umständen kann für Anlagen, die im Jahre 2022 angeschafft wurden, die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.
Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer kann eine Photovoltaikanlage in Deutschland um 19 Prozent günstiger eingekauft werden. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden, um die PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen zu können.
Eine Voraussetzung ist, dass eine PV-Anlage maximal 30 kWp Leistung erbringt. Hier ist jedoch nur die Einkommensteuer betroffen, dies trifft nicht auf die Mehrwertsteuer zu. Leistet eine PV-Anlage mehr als 30 kWp, so kann eine Prüfung vom Finanzamt erfolgen, ob eine Befreiung der Mehrwertsteuer möglich ist.
Eine weitere Voraussetzung, die erfüllt werden muss, ist, dass die PV-Anlage auf einem Gebäude oder in dessen Nähe installiert wird.
Gebäude die hier infrage kommen:
Achtung: eine Photovoltaikanlage kann nur dann mit einem Gebäude in Verbindung gebracht werden, wenn diese auf einem Dach oder auf dem Grundstück des Gebäudes installiert wird! Somit gilt auch die Installation auf einer Garage, eines im Garten befindlichen Schuppens oder die Einfriedung des Grundstücks.
Wie hier ersichtlich ist, profitieren offensichtlich in erster Linie Eigenheimbesitzer und Privatpersonen. Oder nicht? Im Gegenteil, ebenfalls Grund zur Freude haben Unternehmen, solange es sich bei diesen Unternehmen nicht um ein Kleingewerbe handelt. Dies betrifft den Zeitpunkt der Anschaffung einer PV-Anlage. Sie können ebenfalls vom Wegfall der Mehrwertsteuer profitieren. Zu beachten gilt hier auf jeden Fall, dass die PV-Anlage erst im Jahr 2024 installiert werden darf.
Der Wegfall der Mehrwertsteuer gilt auch für die äußerst beliebten Balkonkraftwerke. Maßgeblich für den Wegfall der Mehrwertsteuer ist jedoch nicht das Kaufdatum, sondern das Datum, an dem die Anlage installiert wurde. So zum Beispiel fällt die Mehrwertsteuer weg, wenn eine PV-Anlage im Jahr 2022 gekauft wurde, aber für Installation erst im Jahr 2023 erfolgt ist!
Die Anschaffung von Batteriespeichern, die mit einer PV-Anlage verbunden werden, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Hier entfällt somit ebenfalls die Mehrwertsteuer. Wird eine bestehende Photovoltaik-Anlage mit einem Speicher nachgerüstet, so muss für den Batteriespeicher keine Mehrwertsteuer bezahlt werden. Hier gilt ebenfalls wieder das Datum der Installation und nicht das Kaufdatum.
Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer muss diese natürlich auch nicht erstattet werden! Findet man jedoch heraus, dass ein Händler beim Kauf für Mehrwertsteuer berechnet hat, so ist er dazu verpflichtet, diese zurückzuerstatten. Die Mehrwertsteuer darf gar nicht erst auf der Rechnung auftauchen.
Es sollte daher immer sofort die Rechnung überprüft werden. Findet sich die Mehrwertsteuer auf der Rechnung, muss der Händler sofort darauf aufmerksam gemacht werden.
Seit dem Jahr 2023 besteht bereits die Regelung, dass die Mehrwertsteuer nicht mehr zu bezahlen ist, wenn eine Photovoltaikanlage gekauft wird. Wie jedoch sieht es aus, wenn die PV Anlage Ende des Jahres 2022 gekauft und erst 2023 installiert wurde?
Jeder Käufer hatte im Jahr 2023 die Möglichkeit, durch eine beim Finanzamt eingereichte Steuererklärung die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen. Hier gilt es zu beachten, dass die Frist für die Steuererklärung 2022 bereits abgelaufen ist! Der Wegfall der Mehrwertsteuer besteht mit dem Jahr 2023 und dadurch entfällt sie automatisch! Zum jetzigen Zeitpunkt ist es also leider nicht mehr möglich, die Mehrwertsteuer von 2022 zurückzuerhalten, da die Frist abgelaufen ist.
Nicht nur die Mehrwertsteuer wurde mit Beginn des Jahres 2023 gestrichen. Besitzer einer Photovoltaikanlage erhalten einen zusätzlichen Bonus vom deutschen Staat.
Seit dem 1. Februar 2023 wurde auch die Einkommensteuer zur Einspeisungsvergütung gestrichen. Das bedeutet, dass der überschüssige, in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Solarstrom nicht mehr mit der Einkommensteuer versteuert wird.
Diese Regelung gilt jedoch nur für PV-Anlagen Besitzer, deren Anlage nicht mehr als 30 kWp Leistung erbringt. Durch diese Regelung sind nahezu alle privaten PV-Anlagen betroffen.Zusätzlich kann als äußerst positiv betrachtet werden, dass die Regelung der Einkommensteuer alle PV Anlagen Besitzer betrifft. Es ist daher egal, wann eine PV-Anlage angeschafft und installiert wurde, die Einkommensteuer fällt für jede Anlage weg, wenn Solarstrom eingespeist wird.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde zusätzlich festgesetzt, dass rückwirkend für die Einspeisung die Einkommensteuer wegfällt. Das bedeutet, dass die gesamten Erträge, die seit 2022 erzielt wurden, nicht mehr von der Einkommensteuer betroffen sind.
Wie hier ersichtlich ist, muss die Mehrwertsteuer nicht unbedingt durch eine Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Mehrwertsteuer entfällt automatisch seit 2023, wodurch der Kaufbetrag einer Photovoltaikanlage enorm reduziert wird. Der zusätzliche Wegfall der Einkommensteuer bei der Einspeisungsvergütung ist ein weiterer Anreiz, der geschaffen wurde, um auf erneuerbare Energien umzusteigen. Alles in allem ist eine Photovoltaikanlage auf jeden Fall eine Investition wert.
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