Solarpanels korrekt entsorgen

Die wichtigsten Komponenten einer PV Anlage sind die Solarpanels. Sie sorgen dafür, dass aus Sonnenenergie elektrischer Strom entsteht. Gleichzeitig spielen sie auch eine große Rolle, wenn es darum geht, saubere Energiequellen zu nutzen. 

Ein Solarpanel funktioniert jedoch nicht ewig, da die Lebensdauer begrenzt ist. Des Weiteren kann es vorkommen, dass das Solarpanel durch unvorhersehbare Naturereignisse beschädigt wird. Aus welchem Grund auch immer, muss ein Solarpanel getauscht werden, dann sollte es umweltgerecht entsorgt werden. Dadurch können die Ressourcen recycelt und die Umwelt geschont werden. 

Weshalb ist eine umweltgerechte Entsorgung so wichtig?

Im Jahr 1990 wurden die ersten Solarpanels angeboten und sorgten dafür, Sonnenenergie in elektrische Energie umzuwandeln. Durch das im Jahr 2000 beschlossene EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wurde der Trend zur eigenen Stromproduktion zusätzlich erhöht. 

Die Lebensdauer eines Solarpanels beträgt rund 25 Jahre. Daher erreichen immer mehr Solarpanels ihr Funktionsende und müssen fachgerecht entsorgt werden. Durch eine fachgerechte Entsorgung ist es möglich, die genutzten Metalle in einem Solarpanel wiederzuverwerten. 

In den meisten Fällen ist das Solarpanel entsorgen deswegen notwendig, weil durch Witterungseinflüsse Defekte auftreten. Ist ein Solarpanel durch äußere Einflüsse in seiner Funktion eingeschränkt, kann die Solaranlage nicht mehr eine angestrebte Leistung erbringen. Des Weiteren können durch starke Winde oder Marder Beschädigungen an den Verkabelungen auftreten. Ein Tausch der Solarpanels ist dadurch unvermeidlich. 

Solarpanels korrekt entsorgen

Schadstoffe und Wertstoffe

Jedes Solarpanel enthält schädliche Stoffe und besondere Wertstoffe. Sie zählen nicht zu gefährlichen Abfällen oder zum Sondermüll und trotzdem ist eine fachgerechte Entsorgung von Solarpanels notwendig. Je nach Aufbau und der Art der verwendeten Solarzellen besteht die Möglichkeit, dass einige Komponenten als gefährlich bewertet werden. Diese Komponenten sollten in keinem Fall in die Umwelt gelangen! 

Bei der Entsorgung der Solarpanels muss zwischen den folgenden Varianten unterschieden werden: 

  • Solarpanel mit Dünnschichtzellen die
    • Cadmiumtellurid, Kupfer, amorphes Silizium, Selen, Indium oder Anteile von Gallium enthalten 
  • Solarpanel die Solarzellen mit kristallinem Silizium enthalten
  • andere Technologien wie zum Beispiel organische Solarpanels 

Inhaltsstoffe wie Blei oder Cadmium sind giftig und müssen gewissenhaft behandelt werden, um die Umwelt zu schonen. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung oder Auswaschung besteht das Risiko, dass diese Stoffe im Grundwasser enden. Durch eine unsachgemäße Lagerung besteht dieses Risiko ebenfalls. 

Gesetzliche Richtlinien für das Solarpanel entsorgen

Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine Integration der Solarpanels in die Kreislaufwirtschaft, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Damit die Klimaziele erreicht werden können, ist auch die Abfallwirtschaft betroffen. Darum wurde im Kreislaufwirtschaftsgesetz Paragraph 6 festgelegt, dass die Solarpanelentsorgung unter folgenden Ansätzen durchzuführen ist:

Vermeidung von Abfall:

Solarpanels sollten aufgrund ihrer langen Lebensdauer regelmäßig gewartet und sorgsam behandelt werden. 

Zur Wiederverwertung vorbereiten:

Werden Solarpanels ersetzt, müssen die ausrangierten Solarpanel geprüft werden und falls noch funktionstüchtig wiederverwendet werden

Das Recycling:

Sind Solarpanels nicht mehr funktionstüchtig und eine Reparatur zu kostenaufwendig, sind mittels moderner Verfahren des Recyclings die wertvollen Ressourcen zurückzugewinnen. Schadstoffe müssen hierbei fachgerecht entsorgt werden. 

Entsorgungsrichtlinien und rechtliche Hintergründe

Die europäische Waste Electrical and Electronic Equipment Directive ist im August 2013 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Richtlinien sollte danach in allen Staaten der EU bis zum Februar 2024 zu erfolgen. In dieser Richtlinie sind alle Staaten dazu verpflichtet, Solarpanels gratis zurückzunehmen und einem Wertstoff-Recycling zuzuführen. 

Die EU Richtlinie gibt hier lediglich Vorgaben und die Umsetzung und gesetzlichen Vorgaben unterliegen den jeweiligen Staaten. Die staatliche Regelung hat festzuhalten wen die Pflicht des Recycling von Solarpanels betrifft. Dadurch können Importeure, Händler und auch Betriebe, die eine Installation durchführen, in die Pflicht genommen werden. 

In Deutschland wurde im Jahre 2015 das Gesetz für die Rücknahme, das Inverkehrbringen und die umweltverträgliche Entsorgung von elektronischen Geräten beschlossen. Die Solarpanels und deren Entsorgung wurden im Paragraph 3 Nr. 13 geregelt. Im Jahr 2021 erfolgte eine neue Verordnung betreffend der Solarpanels, in der das Recycling von Solarpanels durch gesetzliche Regelung durchzuführen ist. 

Kleine Solaranlagen entsorgen

Wie bereits erwähnt, ist das entsorgen von Solarpanel abhängig vom Aufbau und der Herkunft der Nutzung. Private Solaranlagen werden in den üblichen Haushaltsmengen von den kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos übernommen. 

Die Anzahl der Haushaltsmenge wurde von den Bundesländern in der Mitteilung 31 A der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft auf 20 – 50 Alt-Solarpanels festgelegt. Es gilt jedoch zu beachten, dass nicht jeder Wertstoffhof alte Solarpanels übernimmt. Zudem können private Solaranlagen durchaus auch mehr als 50 Solarpanels aufweisen. Vor dem Solarpanel entsorgen sollte der zuständige Wertstoffhof unbedingt vorher kontaktiert werden. 

Solarpanel entsorgen durch Händler und Solarteure

Durch die gesetzliche Regelung sind Händler, dazu zählen auch Online Händler dazu verpflichtet, alte Solarpanels kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt für alle Händler, deren Verkaufs-, Lager- oder Versand-Flächen 400 m² übersteigen. 

Gesammelte Solarpanels können danach den Herstellern, zertifizierten Erstbehandlungsanlagen oder Wertstoffhöfen nach vorheriger Absprache übergeben werden. 

Solarpanel entsorgen bei großen Anlagen

Solarpanels von großen Anlagen wie zum Beispiel Solarparks werden durch eine eigene gesetzliche Regelung behandelt. Hier tritt die Regelung von Paragraph 19 ElektroG in Kraft. 

In Absatz 1 Paragraph 19 ElektroG wird jeder Hersteller von Solarpanels verpflichtet, Alt-Solarpanels kostenlos zurückzunehmen. Die Pflicht zur Rücknahme besteht jedoch nur für Solarpanels, die seit Oktober 2015 installiert wurden. Ausgenommen: Es besteht eine freiwillige Rücknahme-Vereinbarung und Rückführung in das Recycling! 

Solarpanel, die vor Oktober 2015 installiert und in Betrieb genommen wurden, müssen vom Solaranlagenbesitzer in eigener Verantwortung entsorgt werden. Eventuell anfallende Kosten der „alten“ Solarpanels müssen vom Besitzer der Solaranlage getragen werden! 

Kosten und Restwert alter Solarpanels

Übersteigt die Anzahl der alten Solarpanels die vereinbarten Haushaltsmengen des Wertstoffhofs, entstehen Entsorgungskosten. Bei gewerblichen Solaranlagen ist in jedem Fall damit zu rechnen, dass die Kosten der Entsorgung der Solarpanels anfallen, denn diese sind in der Regel umfangreicher.

Die Entsorgungskosten betragen für das Solarpanel entsorgen pro Tonne zwischen circa 180.- € und 210,- €. Ein Solarpanel mit rund 20 kg kostet daher circa 4,- € in der Entsorgung. Die Entsorgungskosten für Solarpanels sind also nicht sehr hoch, müssen jedoch einkalkuliert werden.

Diese Kosten entstehen nur dann, wenn die Wertstoffe zum Beispiel:

  • Metalle wie Kupfer aus der Verkabelung 
  • oder ein Rahmen aus Aluminium 

nicht berechnet werden! Werden die Metalle verrechnet, reduzieren sich die Kosten um diesen Betrag! 

Der Restwert eines alten Solarpanels wird in der Regel mit circa 10,- € bis zu circa 30,- € festgelegt. Trotzdem entstehen Kosten für die Entsorgung! Grund hierfür ist, dass es nur sehr wenige Unternehmen gibt, die die in den Solarpanels enthaltenen Werkstoffe wiederverwerten können. 

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